Dem Saarländischen Rundfunk steht gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung zu.
a) Das Verwenden eines Domainnamens (hier: "wetteronlin.de"), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: "wetteronline.de") gebildet ist (sog. "Tipp ...
Die Grünen, Sonnenblumenemblem, Wählergemeinschaft, Partei, Namensschutz, Verwechslungsgefahr
YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung
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