§ 1004 BGB

Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Ve ...


Zivilrecht
§§ 195, 199, 1004 BGB; Art. 124 EGBGB; § 26 Abs. 3 NRG BW

1. Für die Frage, ob die durch eine bereits erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr durch den Verweis auf eine gegenüber einem Dritten ab ...


Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Die Übermittlung eines "presserechtlichen Informationsschreibens" greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Ei ...


Zivilrecht IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

Ein Grundstückseigentümer, der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 NachbG HE einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung der ortsüblichen Einfriedung auf der Grenze hat, kann von dem Grundstücksnach ...


Zivilrecht
§ 1004 BGB; §§ 14 Abs. 2, 14 Abs. 1, 15 NachbG HE

1. a) Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wo ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 1004 Abs. 1 BGB; § 148 ZPO; § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG