Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
← § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen →
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2. den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
3. die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
4. Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen;
5. die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
6. die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder
7. Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.
(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
Fundstellen
-
LG Hannover · Beschluss vom 25. Januar 2012 · Az. 24 O 4/12
e.V. gegen die Werbung mit der Angabe "keine Volumenbegrenzung" für Internetzugangsverträge, wenn die angekündigte Datenübertragungsrate ab einem bestimmten Volumen gedrosselt wird
IT- und Medienrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht Internetrecht§§ 5 Abs. 3, 5 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
OLG Jena · Urteil vom 24. November 2004 · Az. 2 U 751/04
Urteil vom 24. November 2004 · Az. 2 U 751/04
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 5 Abs. 1, 3, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
LG Kiel · Urteil vom 29. Februar 2012 · Az. 14 O 18/12
irreführende Werbung für einen Mobilfunktarif; Internet-Flatrate mit Drosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenkontingents; unzureichende Informationen über Drosselung
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 8 Abs. 3, 3 Nr. 2, 5, 12 Abs. 2, 5a, 8 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
OLG München · Urteil vom 1. März 2012 · Az. 6 U 1738/11
zur Werbeangabe "Die faire Milch"
Wettbewerbsrecht Zivilrecht -
OLG Koblenz · Beschluss vom 9. Februar 2011 · Az. 9 W 680/10
Beschluss vom 9. Februar 2011 · Az. 9 W 680/10
eCommerce-Recht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§ 312d BGBBürgerliches Gesetzbuch; § 5 Abs. 1 Satz 2 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
LG München I · Urteil vom 6. September 2011 · Az. 33 O 10509/11
zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Person, die sich in einem Schriftsatz wahrheitswidrig als Rechtanwalt ausgibt
Berufsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 3 Nr. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; § 12 Abs. 4 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
-
LG Bochum · Urteil vom 22. Dezember 2011 · Az. I-14 O 189/11
zur Abmahnung wegen unterschiedlicher Angaben zu "Verfügbarkeit" und "Lieferzeit" bei der Internet-Werbung für einen Neuwagen; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht eCommerce-Recht§§ 8, 3, 5 Abs. 1 Satz 2 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BGH · Urteil vom 7. Juli 2011 · Az. I ZR 181/10 (Frühlings-Special)
Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will ...
Wettbewerbsrecht Zivilrecht -
BGH · Urteil vom 7. Juli 2011 · Az. I ZR 173/09 (10% Geburtstags-Rabatt)
a) Werden in der Werbung für eine Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Firmenjubiläums ankündigt, feste zeitliche Grenzen a ...
Wettbewerbsrecht Zivilrecht -
BGH · Urteil vom 30. Juni 2011 · Az. I ZR 157/10 (Branchenbuch Berg)
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt ...
Wettbewerbsrecht Zivilrecht§§ 4 Nr. 3, 5 Abs. 1 UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
