§ 8 TMG
- Verantwortlichkeit (§§ 7 - 10)
Gesetzestext
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(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
| 1. | die Übermittlung nicht veranlasst, |
| 2. | den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und |
| 3. | die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. |
Bezug nehmende Entscheidungen
- Urteil des LG Hamburg Az. 308 O 548/08 vom 12. November 2008
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Permalink: http://openjur.de/g/tmg/8.html

